Voraussetzung:
- Vollendetes 18. Altersjahr für Schiffe mit Maschinenbetrieb. (A)
- Damit Sie einen Schiffsführerausweis erwerben können, müssen Sie zuerst das folgende Formular einreichen. -> Link <-
- Die Schifffahrtsvorschriften sehen keinen Lernfahrausweis vor. Lernfahrten dürfen nur in Begleitung eines Schiffsführers durchgeführt werden, der den erforderlichen Schiffsführerausweis besitzt.
- Nach der bestandenen theoretischen Schiffsführerprüfung werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen.
Ausbildungsinhalt:
- Inbetriebnahme
- Basis- und Prüfungsmanöver
- Knotenkunde
- Gesetzliche Grundlagen
Ab der ersten Lektion erhalten Sie von uns eine Broschüre. Es hilft Ihnen, sich effizient auf Ihre Schiffsführerprüfung vorzubereiten.
Fahrstunden:
- Von Montag bis Samstag
- Eine Lektion dauert 45min. wir vereinbaren jeweils Doppellektionen
Treffpunkt:
Wassersportclub, am Rhein, 4313 Möhlin
Anmeldung:
Telefon: 079 770 03 03
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